
Übersicht für deutsche Rentner und Versicherte in Spanien
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Viele deutsche Rentnerinnen und Rentner sowie Versicherte entscheiden sich für ein Leben in Spanien – für mehr Lebensqualität, Sonne und Ruhe im Alltag. Gleichzeitig stellen sich wichtige Fragen zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall.
Auch bei Wohnsitz in Spanien bleiben Sie in der Regel in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, sofern eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder eine freiwillige Mitgliedschaft besteht. Die Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland richtet sich dabei nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts der sozialen Sicherheit.
Diese Übersicht richtet sich an alle Personen, die eine deutsche Rente beziehen oder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind und in Spanien leben oder einen solchen Wohnsitz planen.
Sie erhalten einen strukturierten Überblick darüber, welche Leistungsansprüche im Rahmen der EU-Regelungen grundsätzlich bestehen bleiben, welche Leistungen unter Umständen eingeschränkt sein können und wie Ihre Versorgung im Pflegefall sowie bei Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise der Verhinderungspflege, geregelt ist.
Ziel dieser Darstellung ist es, Ihnen eine sachliche und allgemein verständliche Orientierung zu bieten, damit Sie Ihre persönliche Situation besser einordnen und gut informiert Entscheidungen für Ihren Auslandsaufenthalt treffen können.
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Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung im deutschen Rechtskontext und stellen keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft im Einzelfall dar. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Inhalte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Entscheidungen der zuständigen deutschen Behörden im Einzelfall.

Übersicht für österreichische Versicherte und Pensionisten in Spanien
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Viele österreichische Pensionistinnen und Pensionisten sowie Versicherte entscheiden sich dafür, ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien zu verlegen – oft mit dem Wunsch nach mehr Sonne, Lebensqualität und einem ruhigeren Alltag. Mit diesem Schritt tauchen aber auch ganz praktische und wichtige Fragen auf, vor allem rund um die Absicherung im Krankheits- und Pflegefall.
Grundsätzlich bleiben Sie auch bei einem Wohnsitz in Spanien weiterhin im österreichischen Sozialversicherungssystem abgesichert. Zuständig sind dabei je nach Situation unter anderem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie andere österreichische Versicherungsträger. Im Bereich Pflegegeld sind – abhängig von der jeweiligen Zuständigkeit – etwa die Pensionsversicherung oder das Sozialministeriumservice verantwortlich. Die Leistungsinanspruchnahme im Ausland erfolgt dabei nach den geltenden europäischen Koordinierungsregelungen der sozialen Sicherheit.
Diese Übersicht richtet sich an alle Personen, die eine österreichische Pension beziehen oder in der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind und entweder bereits in Spanien leben oder einen entsprechenden Wohnsitz planen.
Ziel ist es, Ihnen einen klaren und gut verständlichen Überblick darüber zu geben, welche Ansprüche im Rahmen der EU-Regelungen grundsätzlich bestehen bleiben, wo es mögliche Einschränkungen geben kann und wie Ihre Absicherung im Pflegefall sowie bei weiteren Unterstützungsleistungen geregelt ist.
So erhalten Sie eine sachliche Orientierung, die Ihnen hilft, Ihre persönliche Situation besser einzuordnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
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Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung im österreichischen Rechtskontext und stellen keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft im Einzelfall dar. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Inhalte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich sowie die Entscheidungen der zuständigen österreichischen Behörden im Einzelfall.

Übersicht für Schweizer Rentner und Versicherte in Spanien
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Viele Rentnerinnen und Rentner aus der Schweiz entscheiden sich für einen Wohnsitz in Spanien – aus Gründen der Lebensqualität, des Klimas und der Lebenshaltungskosten.
Gleichzeitig stellen sich wichtige Fragen zur sozialen Sicherheit, insbesondere zur Krankenversicherung und zur Altersvorsorge.
Auch bei Wohnsitz in Spanien bleiben Schweizer Rentenansprüche in der Regel bestehen. Die medizinische Versorgung im Ausland richtet sich jedoch nach dem bilateralen Abkommen Schweiz–EU über die Koordinierung der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004).
Diese Übersicht richtet sich an Personen mit Schweizer AHV-Rente oder obligatorischer Krankenversicherung nach KVG, die in Spanien leben oder dies planen.
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Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss
Diese nachfolgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung im Rahmen des Schweizer Sozialversicherungsrechts (AHV/IV, KVG) sowie des EU-Koordinationsrechts, soweit auf die Schweiz anwendbar. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Massgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sowie die Entscheidungen der zuständigen Behörden (BFS/BSV, Ausgleichskassen, Krankenversicherer).
Datum der letzten Aktualisierung dieser Webseite „Pflegeleistungen – Vertretung bei Pflege“:
Mai 2026
Wir behalten uns vor, diese Webseite „Pflegeleistungen – Vertretung bei Pflege“ bei Bedarf zu aktualisieren, um sie an rechtliche Änderungen oder technische Entwicklungen anzupassen.